Ich bin in meiner Hautarzt Praxis in 1010 Wien als Wahlärztin bzw. Privatärztin tätig. Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Kassenvertrag. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig.
Was bedeutet „Keine Kassen“?
Dies bedeutet, dass die ärztliche Leistung bei Ihrem Termin in der Ordination nicht direkt mit der Krankenkasse über die E-Card abgerechnet werden kann, sondern in Form einer Honorarnote direkt mit Ihnen verrechnet wird.
Bekomme ich etwas von meiner Krankenkasse zurückerstattet?
Die bezahlte Honorarnote können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um einen Teilbetrag zurückerstattet zu bekommen. Für jene ärztlichen Leistungen, die auch den Kassenärzten bezahlt werden, erhalten Sie 80% des Kassentarifs abzüglich des gesetzlichen Selbstbehalts. Privatversicherungen übernehmen, je nach Vertrag, den restlichen Betrag bzw. das Gesamthonorar.
Wie ist das mit Rezepten und Überweisungen?
Wahlärzte können
- Rezepte ausstellen, die in Übereinkunft mit den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt werden
- Überweisungen ausstellen
- ins Krankenhaus überweisen
Was sind die Vorteile eines Wahlarztes?
- kurze Wartezeit auf einen Termin
- kurze Wartezeiten in der Ordination
- mehr Zeit für das Arzt-Patienten Gespräch und Untersuchung, sowie Befundbesprechung
- für alle Patienten zugänglich, ohne Überweisung
Was bedeutet Privatarzt?
Bei einem Privatarzt wird das Honorar vom Patienten selbst bezahlt und dann von einer privaten Krankenversicherung refundiert.